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TIPP DER REDAKTION

Abgeltungssteuer

Zur einheitlichen Besteuerung von privaten Kapitalerträgen wie beispielsweise Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen wurde 2009 die Abgeltungssteuer eingeführt. Der Steuersatz beträgt seitdem pauschal 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls zzgl. Kirchensteuer, sodass die tatsächliche Steuerbelastung bei bis zu 28 % liegen kann. Sofern der depotführenden Stelle ein Freistellungsauftrag erteilt wurde, bleiben Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 801 € (1.602 € bei Zusammenveranlagung) durch den Sparer-Pauschbetrag steuerfrei.

Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer und wird von der depotführenden Bank direkt an das Finanzamt abgeführt. Damit ist die Steuerschuld des Steuerpflichtigen abgegolten.