Kfz-Steuer
Die Kfz-Steuer ist eine Bundessteuer und wird in Deutschland auf alle nicht dauerhaft schienengeführten Fahrzeuge vom Bundesfinanzministerium erhoben. Ab 2014 ist für die Erhebung die Bundesfinanzverwaltung zuständig. Entscheidend für die Höhe der zu entrichtenden Steuer sind Hubraum des Motors, Art des Motors (Dieselmotor oder Ottomotor) und die Schadstoffklasse.
Beginn und Ende der Steuerpflicht
Die Steuerpflicht für ein Kraftfahrzeug beginnt nicht mit dem Besitz eines solchen, sondern mit der Zulassung zum Straßenverkehr. Sobald die Kennzeichen und die Bescheinigung von der Zulassungsstelle ausgehändigt worden, beginnt die Steuerpflicht. Die Pflicht endet mit der Abmeldung des jeweiligen Fahrzeuges.
Fälligkeit der Steuer
Die Kfz-Steuer ist jeweils im Voraus für die Dauer eines Jahres zu entrichten. Sollte sich die Kfz-Steuer auf mehr als 500€ belaufen, kann diese auch halbjährig bezahlt werden. Wenn die Kfz-Steuer mehr als 1000€ beträgt, ist auch eine vierteljährliche Bezahlung möglich. In beiden Fällen kommen jedoch Aufschläge in Höhe von 3 % bzw. 6 % hinzu.
Besonderheiten bei der Besteuerung von PKW
Bei der Berechnung der Steuer für Personenkraftwagen sind neben dem Hubraum noch die Abgasnorm und der Kohlenstoffdioxidausstoß von Bedeutung. Die Höhe der zu entrichtenden Steuer ist abhängig von der Erstzulassung des Fahrzeuges:
Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 30. Juni 2009
Schadstoffklasse Euro 3 und besser bzw. D3 und besser
Ottomotor: 6,75€ pro angefangene 100 ccm Hubraum
Dieselmotor: 15,44€ pro angefangene 100 ccm Hubraum
Schadstoffklasse Euro 2
Ottomotor: 7,36€ pro angefangene 100 ccm Hubraum
Dieselmotor: 16,05€ pro angefangene 100 ccm Hubraum
Schadstoffklasse Euro 1
Ottomotor: 15,13€ pro angefangene 100 ccm Hubraum
Dieselmotor: 27,35€ pro angefangene 100 ccm Hubraum
Nicht schadstoffarm (Fahren bei Ozonalarm erlaubt)
Ottomotor: 21,06€ pro angefangene 100 ccm Hubraum
Dieselmotor: 33,29€ pro angefangene 100 ccm Hubraum
Nicht schadstoffarm (Fahren bei Ozonalarm nicht erlaubt)
Ottomotor: 25,36€
Dieselmotor: 37,58€
Alle übrigen KFZ werden mit einer Kfz-Steuer in Höhe von 25,36€ für Ottomotoren und 37,58€ für Ottomotoren belegt. (Werte gelten ebenfalls pro angefangene 100 ccm Hubraum).
Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen 01. Juli 2009 und 31. Dezember 2011
Euro 3 und besser / D 3 und besser
Ottomotoren: 2,00€ je 100 ccm Hubraum. Zusätzlich CO²-Zuschlag (2,00€ je g/km über 120 g/km)
Dieselmotoren: 9,50€ je 100 ccm Hubraum. . Zusätzlich CO²-Zuschlag (2,00€ je g/km über 120 g/km)
Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Januar 2012
Euro 3 und besser / D 3 und besser
Ottomotoren: 2,00€ je 100 ccm Hubraum. Zusätzlich CO²-Zuschlag (2,00€ je g/km über 110 g/km)
Dieselmotoren: 9,50€ je 100 ccm Hubraum. Zusätzlich CO²-Zuschlag (2,00€ je g/km über 110 g/km)
Kfz-Steuer für Motorräder
Bei Krafträdern werden 1,84€ pro angefangene 25 ccm Hubraum fällig. Leichtkrafträder, die unter 11 kW Leistung und weniger als 125 ccm Hubraum haben, sind vom Besteuerungsverfahren befreit.
Bislang gibt es für Krafträder noch keine emissionsbezogene Staffelung der Steuerschuld.
Kfz-Steuer für Sonderfahrzeuge
Oldtimer: Für alle Oldtimer gilt eine Pauschale von 191,73€ pro Jahr bei PKW. Motorräder schlagen mit 46,02€ zu Buche.
Elektrofahrzeuge: Diese werden nach zulässiger Gesamtmasse besteuert.
Anhänger: Für zulassungspflichtige Anhänger beträgt die Steuerlast 7,46€ pro 200 kg zulässigen Gesamtgewichts.
Wohnmobile: Alle Wohnmobile werden durch die zulässige Gesamtmasse unter Berücksichtigung der Schadstoffemission besteuert.
Möglichkeiten zur Senkung der Kfz-Steuer
Bei Ottomotoren kann durch den Einbau eines Kaltlaufreglers oder den Austausch des Katalysators die Kfz-Steuer gesenkt werden. Auch bei Dieselfahrzeugen besteht die Möglichkeit die Kfz-Steuer zu senken. Hier kommen Upgrade- bzw. Austausch-Katalysatoren in Frage.